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Ein Prozess und ein moralischer Sieger

Dirk Berger

Dortmund. Am Ende eines langen Prozesstages gab es gestern vor dem Arbeitsgericht die Chance für einen Ex-Mitarbeiter der Brackeler Curt Ebert GmbH, sich mit Hilfe eines Vergleichs von einem Ballast befreien zu können, der ihn seit 2008 drücken dürfte. Er soll dem Unternehmen über vielleicht 20 Jahre eine Summe im sechsstelligen Bereich entzogen haben - über fingierte Rechnungen.

Richter Dr. Mark Oelmüller hatte ihm die Brücke gebaut, hatte den Vorschlag eines Vergleichs und der Zahlung von 30.000 Euro unterbreitet. Erst schlug der Mann den Vergleich aus - was ihn in den zweifelhaften Genuss der Vernehmung von Zeugen brachte. Deren Aussagen ergaben nun wirklich das Bild eines Überzeugungstäters. Danach akzeptierte er den Vergleich.

Der Mann, der 45 Jahre bei dem Unternehmen arbeitete, soll gemeinsame Sache mit einem Drahtlieferanten gemacht haben, indem er über zwei Jahrzehnte die Zahlung von Rechnungen für Material veranlasst hat, das das Ebert-Lager nie erreicht hat. Im September hatte der inzwischen pleite gegangene Lieferant und Mittäter das Prozedere bestätigt und genau beschrieben, wie er Auftrag für Auftrag die Hälfte des so ergaunerten Geldes versteckt in Süßigkeitentüten seinem „Auftraggeber" zurückbrachte.

Gestern nun trat ein Kollege in den Zeugenstand, dessen Vorgesetzter der Mann 17 Jahre lang war. Demzufolge fiel es ihm nicht leicht zu glauben, was er im März 2008 sah. Auf Platz 2 der Top-Lieferanten von Ebert tauchte ein Unternehmen auf, das seines Erachtens viel zu wenig Mengen geliefert hatte, um diesen Posten für sich in Anspruch nehmen zu können. Mit anderen Worten: Es gab einen ganzen Packen bezahlter Rechnungen - aber keinen entsprechenden Lagerbestand. Der Höhepunkt seiner Beobachtungen: Er sah, wie der Mann bei Ebert Rechnungen auf Original-Papier des Lieferanten schrieb - und damit quasi an sich selber schickte, denn er sei auch für die Genehmigungen verantwortlich gewesen.

Wer wann für was verantwortlich war, erschloss sich dem Gericht indes nicht. Die Vorfälle, um die es ging, lagen schließlich sieben Jahre zurück. Schwierige Beweisführung also. Auch deswegen gab sich Ebert-Geschäftsführer Dr. Andreas Bach mit dem Vergleich zufrieden. Was er wollte, hat er erreicht: Die 30 000 Euro gelten als Schadenswiedergutmachung - da schwingt ein Schuldanerkenntnis mit. Ein nicht ganz unwichtiger Aspekt für einen Strafprozess, der sich im kommenden Jahr anschließen soll.